Der Zweck der Immobilienstrategie ist die Sicherstellung eines nutzungsgerechten und nachhaltigen Immobilienbestandes für die Erfüllung der kantonalen Aufgaben. Sie definiert die Art und Weise der Bereitstellung, Erhaltung und Bewirtschaftung des kantonalen Immobilienportfolios im Verwaltungs- und Finanzvermögen. Mit der Immobilienstrategie wird die Ressource «Immobilien» konsequent auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet, um den Geschäftszweck bestmöglich erfüllen zu können. Die Immobilienstrategie folgt der «Kantonsstrategie ab 2015» und dem Legislaturprogramm 2015–2019 und wird mit den Teilportfoliostrategien ergänzt.
Die Immobilienstrategie gilt für alle Hochbauten und Grundstücke im Verwaltungs- und Finanzvermögen des Kantons Luzern. Sie gilt nicht für Tief- und Infrastrukturbauten, Strassenparzellen (Strassen, Wege, Plätze) sowie Gewässerparzellen, die in der Verantwortung der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (VIF) sind.
Die Ziele der Immobilienstrategie leiten sich von den übergeordneten Zielen der Unternehmensstrategie, der Departemente und Dienststellen des Kantons ab:
> Erfüllung der staatlichen Aufgaben
> Erhalt des hohen Kulturguts
> Sicherung der Wertanlagen
> Vernetzte und vorausschauende Denkweise (Immobilität)
> Berücksichtigung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Aspekte mit einem nachhaltigen Immobilienmanagement