Der Bund hat seit dem 31. Dezember 2001 seine Hilfen im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) eingestellt. Der Kanton Luzern geht keine neuen Geschäfte mehr ein. Bereits zugesicherte Hilfen des Bundes und des Kantons werden jedoch wie gesetzlich vorgesehen zu Ende geführt. Wir haben mit dem Kanton Aargau eine Zusammenarbeit für die Betreuung des sozialen Wohnungsbaus vereinbart. Damit können wir eine optimale und wirtschaftliche Bearbeitung der Geschäfte sicherstellen. Den Vollzug des sozialen Wohnungsbaus der WEG-Geschäfte des Kantons Luzern betreut seit 1. Januar 2008 deshalb der Kanton Aargau. Auf die zugesicherten Hilfen der noch aktiven Geschäfte im Kanton Luzern hat dies keinen Einfluss, es wechselt lediglich der Ansprechpartner.